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Als freies Sachverständigenbüro für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke
bieten wir Ihnen neben der Gutachtertätigkeit auch die technische Beratung und Planung
für Ihr Objekt an.

Für Privatpersonen erstellen wir Verkehrswertgutachten
für folgende Wertermittlungsobjekte:


• Mehrfamilienhäuser
• Einfamilienhäuser
• Wohnungen
• Büro und Geschäftshäuser


sowie für Rechte und Belastungen

• Erbbaurecht
• Nießbrauch
• Wohnrecht
• Wege- und Leitungsrechte
• Überbaurecht usw.


Der Verkehrswert für Grundstücke und Gebäude ( Immobilien ) wird im § 194 BauGB definiert:
"
Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."

Für Privatgutachten und sonstige Gutachter- und Planungsleistungen orientiert sich unser Honorar an der Verordnung über die Honorare für Architekten und Ingenieure gem. § 34 HOAI.
 
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