Als freies Sachverständigenbüro
für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke
bieten wir Ihnen neben der Gutachtertätigkeit auch
die technische Beratung und Planung
für Ihr Objekt an.
Für
Privatpersonen erstellen wir Verkehrswertgutachten
für folgende Wertermittlungsobjekte:
• Mehrfamilienhäuser
• Einfamilienhäuser
• Wohnungen
• Büro und Geschäftshäuser
sowie
für Rechte und Belastungen
• Erbbaurecht
• Nießbrauch
• Wohnrecht
• Wege- und Leitungsrechte
• Überbaurecht usw.
Der Verkehrswert für Grundstücke und Gebäude
( Immobilien ) wird im § 194 BauGB definiert:
" Der
Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt,
auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen
Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten
und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit
und Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands
der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche
oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."
Für
Privatgutachten und sonstige Gutachter- und Planungsleistungen
orientiert sich unser Honorar an der Verordnung über
die Honorare für Architekten und Ingenieure gem. §
34 HOAI.